Rechtsprechung
SG Gelsenkirchen, 27.10.2011 - S 17 KR 383/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Krankenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Krankenversicherung hat Anspruch auf Rückzahlung der Kosten für eine vollstationäre Krankenhausbehandlung; Anspruch einer Krankenversicherung auf Rückzahlung der Kosten für eine vollstationäre Krankenhausbehandlung; Rechtsfolgen der fehlerhaften Abrechnung einer ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 08.09.2009 - B 1 KR 11/09 R
Krankenhausträger - Geltendmachung einer weiteren Vergütung gegenüber …
Auszug aus SG Gelsenkirchen, 27.10.2011 - S 17 KR 383/10
In seinen Entscheidungen vom 08.09.2009 (B 1 KR 11/09) und 17.12.2009 (B 3 KR 12/08) habe das BSG durchaus nicht unberücksichtigt gelassen, dass Krankenhaus und Krankenkasse bei der Erbringung und Abrechnung stationärer Leistungen unterschiedliche Rollen einnähmen.Auch in dem BSG-Urteil vom 08.09.2009 (B 1 KR 11/09 R) werde klargestellt, dass die Zulässigkeit von Nachforderungen sich nach Treu und Glauben gemäß § 242 BGB richte.
Auch die Kammer vermag weder dem Urteil des BSG vom 08.09.2009 (B 1 KR 11/09 R) noch der sich insoweit anschließenden Entscheidung vom 17.12.2009 (B 3 KR 12/08 R) zu entnehmen, dass die Krankenkassen nach Falschabrechnung durch das Krankenhaus bereits vor Ablauf der Verjährungsfrist nach Treu und Glauben gehindert seien, ihnen zustehende Ansprüche geltend zu machen.
- BSG, 17.12.2009 - B 3 KR 12/08 R
Krankenversicherung - Vergütungsanspruch des Krankenhauses gegen die Krankenkasse …
Auszug aus SG Gelsenkirchen, 27.10.2011 - S 17 KR 383/10
In seinen Entscheidungen vom 08.09.2009 (B 1 KR 11/09) und 17.12.2009 (B 3 KR 12/08) habe das BSG durchaus nicht unberücksichtigt gelassen, dass Krankenhaus und Krankenkasse bei der Erbringung und Abrechnung stationärer Leistungen unterschiedliche Rollen einnähmen.Auch die Kammer vermag weder dem Urteil des BSG vom 08.09.2009 (B 1 KR 11/09 R) noch der sich insoweit anschließenden Entscheidung vom 17.12.2009 (B 3 KR 12/08 R) zu entnehmen, dass die Krankenkassen nach Falschabrechnung durch das Krankenhaus bereits vor Ablauf der Verjährungsfrist nach Treu und Glauben gehindert seien, ihnen zustehende Ansprüche geltend zu machen.
- BSG, 13.12.2001 - B 3 KR 11/01 R
Krankenversicherung - Leistungen - Krankenhausbehandlung - …
Auszug aus SG Gelsenkirchen, 27.10.2011 - S 17 KR 383/10
Das BSG habe in seinem Urteil vom 13.12.2001 (B 3 KR 11/01 R) entschieden, dass die Krankenkasse sofort nach Vorlage der Rechnung und dem Fälligwerden der geforderten Vergütung dem Krankenhaus Zweifel einer Behandlungsbedürftigkeit mitteilen und das Überprüfungsverfahren vor dem MDK zeitnah einleiten müsse.